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Ab dem 01. März 2023 ist unser Testzentrum geschlossen

Die Bundesregierung hat in der letzten Änderung der Corona-Testverordnung festgelegt, dass kostenfreie bzw. staatlich bezuschusste Corona-Tests im Rahmen der Bürgertestung nur noch bis zum 28.02.2023 möglich sind. Eine Verlängerung der Bürgertestung über den 28.02.2023 hinaus ist nicht mehr vorgesehen. Dementsprechend wurde auch die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Vorweisung eines zertifizierten, negativen Corona-Schnelltests in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen zum 01.03.2023 aufgehoben.